Das Recht auf Unglück
Jedes Individuum der Gattung Mensch besitzt ein Recht auf Unglück und persönliches Leid. Für die Dauer von achtundvierzig Stunden zumindest. So viel Zeit räumt einem der Paragraph 616 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch im Falle des […]